Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1.  November 2020

Wolfener Straße 32-34
12681 Berlin 

Geschäftsführung:
Guillaume Walter
Mail: info@skyworkair.de

UstID: 37/553/51295
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg | Handelsregister: HRB223606 B

Web: www.skyworkair.de

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der skyworkair GmbH. Alle Leistungen der skyworkair GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die skyworkair GmbH nur dann verbindlich, wenn sie dies bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
(2) Die Angebote der skyworkair GmbH sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Inhalt der von skyworkair GmbH dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde dem nicht binnen drei Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
(3) Die Angebote und Kostenvoranschläge der skyworkair GmbH sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

2. Ausführungsfristen

(1) Wird die skyworkair GmbH durch Umstände in der ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen behindert, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Behinderung durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen die skyworkair GmbH während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Kunden beauftragt worden ist.
(2) Die skyworkair GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, z. B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Mangel an Arbeitskräften, die nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten oder behördliche Maßnahmen verursacht worden sind, die die skyworkair GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der skyworkair GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die skyworkair GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Ausführungsfristen oder verschieben sich die Ausführungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Dauert eine Unterbrechung länger als drei Monate, so kann jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit den Vertrag schriftlich kündigen. 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Sicherheitsvorschriften

1) Der Kunde hat der skyworkair GmbH die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, Pläne, Zeichnungen u. ä. unentgeltlich und rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, die skyworkair GmbH in allen Belangen zu unterstützen, die für eine ordnungsgemäße und rasche Abwicklung des Auftrages erforderlich sind, insbesondere durch die Information über technische sowie branchenspezifische Besonderheiten und Gefahren und die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts. Für Schäden aller Art, die aufgrund von fehlenden Informationen seitens des Kunden durch die skyworkair GmbH verursacht worden sind, haftet diese nicht.
(2) Der Kunde hat der skyworkair GmbH unaufgefordert Personen zu benennen, die zur Unterzeichnung und Entgegennahme von Arbeitsrapporten, Messprotokollen, Lieferscheinen und Leistungsabnahmen bevollmächtigt sind.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter der skyworkair GmbH freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben.

4. Preise

(1) Sämtliche Preise (einschließlich der Pauschalpreise) verstehen sich als Nettopreise, denen jeweils die Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hinzugesetzt wird.
(2) Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat die skyworkair GmbH Anspruch auf eine gesonderte Vergütung, die nach den Sätzen des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Leistungs- und Berechnungsverzeichnisses der skyworkair GmbH, im Übrigen nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln ist. Die skyworkair GmbH ist berechtigt, zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Es wird vermutet, dass die auf Basis der Urkalkulation fortgeschriebene Vergütung der nach Satz 1 geschuldeten Vergütung entspricht.
(3) Ist als Vergütung für die Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Die Vergütung von angeordneten oder erforderlich werdenden Mehrleistungen bleibt hiervon unberührt.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Alle Rechnungsbeträge verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner gilt. Schuldet der Kunde eine Entgeltforderung, so kommt er spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung sofort und ohne jeden Abzug leistet. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Treten nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Kunden wesentliche Verschlechterungen ein, durch die die Vergütungsansprüche der skyworkair GmbH gefährdet werden, so ist diese zum Rücktritt vom Vertrag oder dazu berechtigt, die weitere Leistungserbringung von einer geeigneten Sicherheitsleistung des Kunden abhängig zu machen.
(3) Bei Verzug des Kunden ist die skyworkair GmbH berechtigt, für jedes Mahnschreiben eine Kostenpauschale von € 5,00 beim Kunden in Ansatz zu bringen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden sei insoweit überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
(4) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig. 

6. Haftung

(1) Die skyworkair GmbH haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Schaden durch die skyworkair GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wegen Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der skyworkair GmbH. Weitergehende Schadensersatz -und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

7. Abnahme

(1) Auf Verlangen der skyworkair GmbH hat der Kunde binnen zwölf Werktagen nach Erhalt der Anzeige, dass die Leistung fertiggestellt ist, die Leistung abzunehmen, soweit keine andere Frist vereinbart ist. Als abgenommen gilt die Leistung auch dann, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 2 nur ein, wenn die skyworkair GmbH den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Leistung im Übrigen als stillschweigend abgenommen, wenn der Kunde das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt, ohne einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Abnahme erfolgt durch Erstellung eines schriftlichen Protokolls, das von beiden Seiten unterschrieben wird. 

8. Einsatz von Subunternehmern

Der skyworkair GmbH steht es frei, die in Auftrag gegebenen Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder durch selbstständige Subunternehmer auszuführen  bzw. ausführen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es insoweit nicht. 

9. Datenschutz, Geheimhaltungspflicht

(1) Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die skyworkair GmbH personenbezogene Daten des Vertragspartners speichert, bearbeitet und an verbundene Unternehmen übermittelt, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind den Datenschutzhinweisen unter https://skyworkair.de/Datenschutz zu entnehmen.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, während und nach der Laufzeit des Vertrages Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund oder gelegentlich der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden, geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Ferner verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

10. Ergänzende Bestimmungen

(1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung abzutreten.
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Bauvorhabens.
(3) Soweit zulässig, ist Gerichtsstand nach Wahl der skyworkair GmbH deren Sitz oder der Ort des Bauvorhabens.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.